Kosten

Kosten

Uns ist Kostentransparenz von Anfang an wichtig. Sie können gerne die Pauschale für eine Erstberatung vor der Erteilung eines Mandates telefonisch erfragen. Eine Kontaktaufnahme löst dabei noch keine Kosten aus. Solche entstehen erst dann, wenn eine beratende oder vertretende Tätigkeit aufgenommen wird. Zuvor werden Sie immer in vollem Umfang über die entstehenden Kosten aufgeklärt, um Ihr Kostenrisiko zu minimieren.

Unsere Mandanten sollen dabei zu jedem Zeitpunkt wissen, welche Kosten auf sie im Einzelfall zukommen. Daher beraten wir Sie bereits vor Mandatsbeginn ausführlich über die entstehenden Kosten.

Da uns eine möglichst umfassende, kompetente und am Einzelfall ausgerichtete Beratung am Herzen liegt, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir unverbindliche, telefonische Anfragen nicht beantworten werden. Eine Ausnahme hierzu besteht bei Vereinbarung eines festen telefonischen Beratungstermins, der jedoch die vorherige Übersendung von Mandatsunterlagen erforderlich macht. Nähere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Punkt Kontakt.

Die Berechnung der Anwaltsgebühren richtet sich dabei grundsätzlich nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alternativ bietet die Kanzlei Seichter RECHTSANWÄLTE auf Ihren Wunsch hin die Möglichkeit, an Stelle einer Abrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes eine Abrechnung auf Grundlage einer Honorarvereinbarung vorzunehmen. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass beide Vertragspartner eine solche Honorarvereinbarung eigenhändig unterschreiben.

Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, dass auch die Kosten in vielen Fällen von der Gegenseite getragen werden müssen oder auch Versicherungen, in erster Linie Rechtsschutzversicherungen, einstandspflichtig sind. Als kostenlosen Zusatzservice klären wir in diesem Zusammenhang gerne eine Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Allgemein gilt, dass die Tätigkeit eines Rechtsanwalts natürlich mit bestimmten Kosten verbunden ist. Teurer wird es jedoch in den allermeisten Fällen dann, wenn anwaltlicher Rat nicht oder sehr spät eingeholt wird, Sie Ihre Rechte womöglich nicht wahrgenommen haben oder einem billigen – aber letztlich nicht kostengünstigen – Rechtsrat gefolgt sind.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema? Bitte nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf. Unser gut ausgebildetes Kanzleisekretariat steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.