Mit Wirkung vom 01.01.2022 ist nunmehr erstmals ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Laupheim einschließlich der Ortsteile geschaffen worden. Die vorher geführte leidige Diskussion, ob der Mietspiegel der Stadt Biberach auch für Laupheim und seine Ortsteile Anwendung finden kann, ist damit Vergangenheit. Nachdem es sich zudem um einen nach wissenschaftlichen Standards erstellten Mietspiegel handelt, ist davon auszugehen, dass Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nunmehr auch in einem gerichtlichen Klageverfahren erfolgreich durchgesetzt werden können.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Seichter RECHTSANWÄLTE jederzeit gerne zur Verfügung.