Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube ("Volkslehrer") gerechtfertigt

Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Lehrers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin gekündigt worden war, gerechtfertigt ist.

Das ArbG Berlin hatte über die Kündigungsschutzklage eines Lehrers zu entscheiden, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf einem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin fristlos gekündigt wurde. Das beklagte Land macht geltend, dem Lehrer fehle aufgrund dieser Äußerungen die Eignung als Lehrer und Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. Der klagende Lehrer macht geltend, es handele sich um eine politisch motivierte Kündigung, für die es keinen Grund gebe.

Das ArbG Berlin hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle. Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Dem Kläger komme es darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Gegen das Urteil kann Berufung an das LArbG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

juris-Redaktion                                                                                                                          
Quelle: Pressemitteilung des ArbG Berlin Nr. 3/2019 v. 16.01.2019

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