Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zum 1.1.2023 treten einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Praktisch besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ab Jahresbeginn nach § 5 Abs. 1a EFZG grds. keinen "gelben Schein" mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt vielmehr der Arzt elektronisch an die Krankenkasse. Aus den Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert. Diese kann der Arbeitgeber dann automatisiert bei der zuständigen Krankenkasse abrufen.

Hierfür sieht das Bürokratieentlastungsgesetz in § 5 EFZG einen neuen Absatz 1a vor. Dieser lautet wie folgt:

„Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten ausüben (§ 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) und in Fällen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.“

Der neue Absatz 1a Satz 1 des § 5 EFZG regelt weitestgehend den Fortfall der Nachweispflicht des Arbeitnehmers. Damit entfällt die bislang geltende Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG mit Wirkung zum 1. Juli 2022 für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer.

Unberührt von der gesetzlichen Neuregelung bleibt auch die Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig bereits am ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet ist, selbst aktiv zu werden und dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen.

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Samstag, 09. Dezember 2023