Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erfüllt eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, genüge dem nicht, so die BAG-Richter (Urteil vom 20.11.2019, Az.: 5 AZR 578/18).
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Aktuelles
Leitsätze
Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.07.2019 hervor. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 3 Ca 500/19).
Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im Juli 2019 informiert: das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Renten steigen, Geringverdiener zahlen weniger Sozialbeiträge und im Gerüstbau erhöht sich der Branchen-Mindestlohn.
Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Ärzte grundsätzlich nicht haften, wenn sie einen Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern.
Das LG Berlin hat entschieden, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.
Das OLG Oldenburg hat sich mit der Frage befasst, ob ein Gebrauchtwagenhändler, der im Namen einer Privatperson ein Auto verkauft, Gewährleistungsansprüche wirksam ausschließen kann, wenn für den Käufer nicht ersichtlich ist, wer der Vertragspartner war.
Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Lehrers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin gekündigt worden war, gerechtfertigt ist.
Das AG München hat entschieden, dass der Mieter einer Garage ein davor geparktes und die Zufahrt versperrendes Auto aufgrund besitzrechtlicher Selbsthilfe selbst beiseite schieben darf und der Eigentümer des Autos keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, der eventuell beim Wegschieben fahrlässig verursacht worden ist.
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts Telearbeit einseitig zuweisen kann und der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich nicht verpflichtet ist, die ihm angebotene Telearbeit zu verrichten.
Das AG Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls der Geschädigten auch dann die Kosten eines zur Feststellung der Unfallschäden erforderlichen Privatgutachtens erstatten muss, wenn das Gutachten Fehler hat.
Wird in einem älteren Mietvertrag nicht allgemein die Umlage aller Betriebskosten i.S.d. Anlage 3 zu § 27 II. BV vereinbart, sondern wurden einzelne Positionen gestrichen, so können trotz Mehrbelastungsklausel im Mietvertrag solche Betriebskosten nicht auf den Mieter umgelegt werden, die auch schon bei Mietbeginn anfielen, aber nicht zu den konkret genannten Kosten gehören (hier: Gebäude- und Gartenpflege).
Orientierungssätze zur Anmerkung
Der BGH hat entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen sind, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht.
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters dem Mieter nicht per se zugerechnet werden können und allein keine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Der EuGH hat entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können.
1. Den vom gegenüberliegenden Gehsteig kommenden und auf einem Fußgängerüberweg die Fahrbahn in einem Zug überquerenden Pedelec Fahrer trifft bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug ein Verschulden nach § 10 StVO.
Das LG Ravensburg hat entschieden, dass ein Verbraucher, der seinen Autokreditvertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirksam widerrufen hat, sämtliche gezahlten Raten zurückerhält und weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss.
Das Amtsgericht München hat den Kfz-Haftpflichtversicherer eines alleinschuldigen Unfallverursachers, der Reparaturkosten gekürzt hatte, die eine vom Geschädigten beauftragte Werkstatt in Rechnung gestellt hatte, mit rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2018 zur Erstattung in voller Höhe Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen die Werkstatt verurteilt. Denn das Risiko überhöhter Reparaturrechnungen einer Werkstatt (Werkstattrisiko) trage grundsätzlich der Schädiger(Az.: 332 C 4359/18).