Orientierungssätze zur Anmerkung
Aktuelles
Hintergrund Im Verfahren vor dem LG Aachen ging es um die Entscheidung der Kostenauferlegung. Zugrunde liegt der folgende Sachverhalt, der zuvor am AG Heinsberg (AZ: 19 C 371/16) verhandelt wurde: Die Parteien streiten um restlichen Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall, die Haftung der Beklagten steht außer Streit. Nach dem Unfall ließ der Kläger ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses führte Brutto-Reparaturkosten in Höhe von 5.910,43 € und einen Wiederbeschaffungswert von 4.725,00 € auf. Der Kläger ließ sein Fahrzeug sodann zum Preis von 5.454,45 € reparieren, die beklagte Haftpflichtversicherung zahlte auf die Rechnung jedoch nur 4.725,00 €. Sie verlangte von dem Kläger die Nachbesichtigung des Fahrzeugs, dies lehnte der Kläger ab. Das AG Heinsberg erhob zur Frage der sach- und fachgerechten Reparatur Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Die Beklagte zahlte daraufhin und die Parteien erklärten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt. Das AG Heinsberg legte dem Kläger die Kosten des Verfahrens auf, dieser legte dagegen die sofortige Beschwerde ein. Das AG Heinsberg hat der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem LG Aachen zur Entscheidung vorgelegt.
Hintergrund: Die Parteien streiten um restliches Sachverständigenhonorar nach einem Verkehrsunfall. Das Unfallgeschehen und die Haftung dem Grunde nach sind zwischen den Parteien unstreitig. Der Kläger (Kfz-Sachverständiger) wurde von der Geschädigten mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieser ermittelte Reparaturkosten von 669,66 € netto zuzüglich einer merkantilen Wertminderung in Höhe von 100,00 €. Die Beklagte lehnte die Regulierung des Sachverständigenhonorars ab. Bei dem Schadenbild handele es sich lediglich um einen sogenannten Bagatellschaden, die Ermittlung der Reparaturkosten wäre durch die Einholung eines Kostenvoranschlages möglich gewesen.
1. Den vom gegenüberliegenden Gehsteig kommenden und auf einem Fußgängerüberweg die Fahrbahn in einem Zug überquerenden Pedelec Fahrer trifft bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug ein Verschulden nach § 10 StVO.
Das LG Ravensburg hat entschieden, dass ein Verbraucher, der seinen Autokreditvertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirksam widerrufen hat, sämtliche gezahlten Raten zurückerhält und weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss.
Das Amtsgericht München hat den Kfz-Haftpflichtversicherer eines alleinschuldigen Unfallverursachers, der Reparaturkosten gekürzt hatte, die eine vom Geschädigten beauftragte Werkstatt in Rechnung gestellt hatte, mit rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2018 zur Erstattung in voller Höhe Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen die Werkstatt verurteilt. Denn das Risiko überhöhter Reparaturrechnungen einer Werkstatt (Werkstattrisiko) trage grundsätzlich der Schädiger(Az.: 332 C 4359/18).
Der BGH hat entschieden, dass Betreiber von Waschstraßen grundsätzlich nicht für Fehler ihrer Kunden haften, solange die Anlage technisch einwandfrei funktioniert und sie die Benutzer der Anlage in zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln informiert haben.
Ein circa sechs Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von circa 3.300 Kiloemtern kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden, sodass nach einem Unfall eine Schadensberechnung auf Neuwagenbasis ausscheidet. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Hinweisbeschluss vom 10.04.2018 (BeckRS 2018, 11300) und Beschluss vom 29.05.2018 entschieden (Az.: 9 U 5/18, BeckRS 2018, 11301).
Ein Fußgänger trat in dunkler Kleidung bei schlechten Sichtverhältnissen außerorts auf die Fahrbahn, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Dabei wurde er von einem Pkw erfasst. Das OLG Düsseldorf hatte sich insoweit mit der Abwägung der beiderseitigen Haftungsanteile zu befassen.
Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kraftfahrzeug verletzt, können alle Beteiligten - Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz - für den Unfall verantwortlich sein. Hierauf hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 28.02.2018 in einem zwischen den Versicherern des Busunternehmens und des beteiligten Kfz geführten Regressprozess hingewiesen (Az.: 11 U 108/17). Nachdem der Hinweisbeschluss erging, hat die Beklagte am 19.03.2018 die Berufung zurückgenommen.
Das AG München hat entschieden, dass Kinder nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen haften, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde.
Der BGH hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen unter gewissen Voraussetzungen als Beweismittel bei Unfall-Prozessen verwertbar sind.
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Unfallereignis eine BAK von mehr als 2 Promille, liegt ein besonderer Ausnahmefall vor, der eine Kürzung der Versicherungsleistung in der Kaskoversicherung "auf Null" rechtfertigt.
Der ADAC informiert darüber, dass Urlauber die Verkehrsvorschriften im Ausland gut kennen sollten, da sie kräftig zur Kasse gebeten werden, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten.
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die das Überqueren einer Straße regelnde Fußgängerampel nicht für einen Radweg gilt, der durch einen Gehweg von der Fußgängerfurt der Straße getrennt ist.
Das AG München hat entschieden, dass eine Zoobesucherin, die im Giraffenhaus gegen die zwischen dem Besucherbereich und dem Tiergehege eingezogene Panzerglasscheibe geprallt ist und sich dadurch verletzt hat, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Tierpark hat.
Unfallflucht soll auch bei Blechschäden strafbar bleiben. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich am 26.01.2018 allerdings dafür aus, ein zusätzliches Fahrverbot nur noch zu verhängen, wenn ein Personenschaden oder ein Sachschaden ab 10.000 Euro entstanden ist.
Zwar kann gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, ein Beweis des ersten Anscheins sprechen. Jedoch fehlt es an einer für die Annahme eines Anscheinsbeweises typischen Situation, wenn sich ein alkoholbedingt verkehrsuntüchtiger Fußgänger im Bereich der Straße ohne Beschränkung auf dem Fahrbahnrand fortbewegt. Das Laufen auf einer unbeleuchteten Straße zur Nachtzeit in dunkler Kleidung im Zustand der alkoholbedingten Verkehrsuntüchtigkeit stellt einen so groben Obliegenheitsverstoß dar, dass die Haftung des Halters/Fahrers entfällt, wenn die Betriebsgefahr des Fahrzeugs nicht erhöht war.
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass einem abbiegenden Autofahrer bei einer "Vollbremsung aus dem Nichts" ohne zu blinken bei einem Auffahrunfall ein Mitverschulden trifft.
Ein VW-Vertragshändler muss ein von ihm verkauftes, vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug voraussichtlich zurücknehmen und dem Käufer zudem den Mehrwert für ein nachträglich eingebautes Navigationsgerät erstatten. Dies geht aus einem Hinweisbeschluss vom 20.12.2017 hervor, mit dem das Oberlandesgericht Köln der Berufung des VW-Händlers gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Rückabwicklung des Gebrauchtwagenkaufs wenig Erfolgschancen eingeräumt hat (Az.: 18 U 112/17).