Die reduzierten Feststellungs- und Darlegungspflichten bei standardisierten Messverfahren sind nicht zu beanstanden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Betroffene in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hätten aber grundsätzlich Anspruch auf Zugang auch zu Informationen (hier: Rohmessdaten), die sich nicht in der Bußgeldakte befinden, um den Vorwurf zu prüfen. Dies folge aus dem Recht auf ein faires Verfahren.
Aktuelles
Einem altersgerecht entwickeltem achtjährigem Kind, das bereits seit seinem fünften Lebensjahr im Straßenverkehr Fahrrad fährt, muss bewusst sein, dass eine länger andauernde Vorwärtsfahrt mit dem Fahrrad, während der Kopf rückwärtsgewandt und damit das Blickfeld vom Fahrweg abgewandt ist, gefahrenträchtig ist.
Das OLG Celle hat ein achtjähriges Kind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, das beim Fahrradfahren über einen längeren Zeitraum nach hinten zu den Eltern schaute und dabei auf eine Fußgängerin zusteuerte, die stürzte und sich verletzte.
Der VerfGH Saarbrücken hat entschieden, dass eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar ist, weil die Geräte nicht alle Messdaten speichern und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich ist.
Das OLG Oldenburg hat sich mit der Frage befasst, ob ein Gebrauchtwagenhändler, der im Namen einer Privatperson ein Auto verkauft, Gewährleistungsansprüche wirksam ausschließen kann, wenn für den Käufer nicht ersichtlich ist, wer der Vertragspartner war.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat im Vorfeld des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstages vom 23. bis 25.01.2019 in Goslar zu verschiedenen Themen Stellung genommen, unter anderem werden die Punktereform im Verkehrsrecht sowie die Dieselfahrverbote stark kritisiert.
Das AG München hat entschieden, dass der Mieter einer Garage ein davor geparktes und die Zufahrt versperrendes Auto aufgrund besitzrechtlicher Selbsthilfe selbst beiseite schieben darf und der Eigentümer des Autos keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, der eventuell beim Wegschieben fahrlässig verursacht worden ist.
Das AG Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls der Geschädigten auch dann die Kosten eines zur Feststellung der Unfallschäden erforderlichen Privatgutachtens erstatten muss, wenn das Gutachten Fehler hat.
Orientierungssätze zur Anmerkung
Hintergrund Im Verfahren vor dem LG Aachen ging es um die Entscheidung der Kostenauferlegung. Zugrunde liegt der folgende Sachverhalt, der zuvor am AG Heinsberg (AZ: 19 C 371/16) verhandelt wurde: Die Parteien streiten um restlichen Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall, die Haftung der Beklagten steht außer Streit. Nach dem Unfall ließ der Kläger ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses führte Brutto-Reparaturkosten in Höhe von 5.910,43 € und einen Wiederbeschaffungswert von 4.725,00 € auf. Der Kläger ließ sein Fahrzeug sodann zum Preis von 5.454,45 € reparieren, die beklagte Haftpflichtversicherung zahlte auf die Rechnung jedoch nur 4.725,00 €. Sie verlangte von dem Kläger die Nachbesichtigung des Fahrzeugs, dies lehnte der Kläger ab. Das AG Heinsberg erhob zur Frage der sach- und fachgerechten Reparatur Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Die Beklagte zahlte daraufhin und die Parteien erklärten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt. Das AG Heinsberg legte dem Kläger die Kosten des Verfahrens auf, dieser legte dagegen die sofortige Beschwerde ein. Das AG Heinsberg hat der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem LG Aachen zur Entscheidung vorgelegt.
Hintergrund: Die Parteien streiten um restliches Sachverständigenhonorar nach einem Verkehrsunfall. Das Unfallgeschehen und die Haftung dem Grunde nach sind zwischen den Parteien unstreitig. Der Kläger (Kfz-Sachverständiger) wurde von der Geschädigten mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieser ermittelte Reparaturkosten von 669,66 € netto zuzüglich einer merkantilen Wertminderung in Höhe von 100,00 €. Die Beklagte lehnte die Regulierung des Sachverständigenhonorars ab. Bei dem Schadenbild handele es sich lediglich um einen sogenannten Bagatellschaden, die Ermittlung der Reparaturkosten wäre durch die Einholung eines Kostenvoranschlages möglich gewesen.
1. Den vom gegenüberliegenden Gehsteig kommenden und auf einem Fußgängerüberweg die Fahrbahn in einem Zug überquerenden Pedelec Fahrer trifft bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug ein Verschulden nach § 10 StVO.
Das LG Ravensburg hat entschieden, dass ein Verbraucher, der seinen Autokreditvertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirksam widerrufen hat, sämtliche gezahlten Raten zurückerhält und weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss.
Das Amtsgericht München hat den Kfz-Haftpflichtversicherer eines alleinschuldigen Unfallverursachers, der Reparaturkosten gekürzt hatte, die eine vom Geschädigten beauftragte Werkstatt in Rechnung gestellt hatte, mit rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2018 zur Erstattung in voller Höhe Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen die Werkstatt verurteilt. Denn das Risiko überhöhter Reparaturrechnungen einer Werkstatt (Werkstattrisiko) trage grundsätzlich der Schädiger(Az.: 332 C 4359/18).
Der BGH hat entschieden, dass Betreiber von Waschstraßen grundsätzlich nicht für Fehler ihrer Kunden haften, solange die Anlage technisch einwandfrei funktioniert und sie die Benutzer der Anlage in zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln informiert haben.
Ein circa sechs Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von circa 3.300 Kiloemtern kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden, sodass nach einem Unfall eine Schadensberechnung auf Neuwagenbasis ausscheidet. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Hinweisbeschluss vom 10.04.2018 (BeckRS 2018, 11300) und Beschluss vom 29.05.2018 entschieden (Az.: 9 U 5/18, BeckRS 2018, 11301).
Ein Fußgänger trat in dunkler Kleidung bei schlechten Sichtverhältnissen außerorts auf die Fahrbahn, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Dabei wurde er von einem Pkw erfasst. Das OLG Düsseldorf hatte sich insoweit mit der Abwägung der beiderseitigen Haftungsanteile zu befassen.
Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kraftfahrzeug verletzt, können alle Beteiligten - Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz - für den Unfall verantwortlich sein. Hierauf hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 28.02.2018 in einem zwischen den Versicherern des Busunternehmens und des beteiligten Kfz geführten Regressprozess hingewiesen (Az.: 11 U 108/17). Nachdem der Hinweisbeschluss erging, hat die Beklagte am 19.03.2018 die Berufung zurückgenommen.
Das AG München hat entschieden, dass Kinder nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen haften, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde.
Der BGH hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen unter gewissen Voraussetzungen als Beweismittel bei Unfall-Prozessen verwertbar sind.