Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, rechtzeitig vor einem Eingriff vom Arzt über die möglichen Risiken aufgeklärt zu werden – ein Mindestabstand zwischen Gespräch und Einwilligung muss aber nicht eingehalten werden. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil klar. Wie schnell ein Patient nach ordnungsgemäßer Aufklärung seine Entscheidung treffe, sei grundsätzlich "seine Sache", so der BGH.
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Behörden dürfen keinen Einblick in Patientenakten nehmen, um zu kontrollieren, ob Ärzte zu Unrecht Medikamente verschreiben, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern am Nachmittag entschieden. Dies betrifft etwa das manchen Kindern verordnete Ritalin. Erlaubt sei dagegen eine Überprüfung der ausgestellten Rezepte. Die Leipziger Richter gaben allerdings zu bedenken, dass eine Erweiterung der Befugnisse durch den Gesetzgeber angebracht sein könnte.
Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Ärzte grundsätzlich nicht haften, wenn sie einen Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern.