Das AG München hat entschieden, dass Kinder nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen haften, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde.
Aktuelles
Der BGH hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen unter gewissen Voraussetzungen als Beweismittel bei Unfall-Prozessen verwertbar sind.
Für das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist in § 558a Abs. 1 BGB eine Form, nämlich die Textform vorgeschrieben. Für die Zustimmungserklärung des Mieters fehlt es an einer Formvorschrift, so dass sogar konkludente Erklärungen möglich sind. Die stärkste Form der konkludenten Zustimmung ist und bleibt nun einmal die Zahlung des Betrages, der formaljuristisch erst nach der Zustimmung geschuldet wird. Hier besteht seit vielen Jahrzehnten ein Streit, wie viele Zahlungen erst eine Zustimmung darstellen. Der BGH hat in der vorliegenden Entscheidung sehr vorsichtig zu dieser Frage Stellung bezogen.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat die außerordentliche Kündigung einer Heimleiterin wegen des Verdachts eines kollusiven Verhaltens mit einem Mitarbeiter zum Nachteil der Patienten für unwirksam erklärt. Es fehle entweder der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung oder die ordnungsgemäße Anhörung der Heimleiterin zu den Vorwürfen (Urteil vom 20.04.2018, Az.: 11 Sa 45/17).
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Unfallereignis eine BAK von mehr als 2 Promille, liegt ein besonderer Ausnahmefall vor, der eine Kürzung der Versicherungsleistung in der Kaskoversicherung "auf Null" rechtfertigt.
Das LArbG Düsseldorf hat entschieden, dass der Versuch eines Sprengstoffvergehens als außerdienstliche Straftat in Ansehung der konkreten Arbeitsaufgabe des Mitarbeiters in einem Chemieunternehmen, der Stellung im Betrieb und der langen Betriebszugehörigkeit keine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Das AG München hat entschieden, dass einer Mieterin, die ihre Mitbewohner regelmäßig beschimpft und tyrannisiert, wegen dauerhafter Störung des Hausfriedens fristlos gekündigt werden kann.
Der ADAC informiert darüber, dass Urlauber die Verkehrsvorschriften im Ausland gut kennen sollten, da sie kräftig zur Kasse gebeten werden, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten.
Die in § 577a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1a Satz 1 BGB vorgesehenen Kündigungsbeschränkung beim Erwerb vermieteten Wohnraums durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfordert keine beabsichtigte Wohnungsumwandlung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2018 hervor. Für ein Eingreifen der dreijährigen Sperrfrist reiche vielmehr jede Veräußerung eines mit Mietwohnraum bebauten Grundstücks an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder an mehrere Erwerber aus, da sich bereits hierdurch das Verdrängungsrisiko für den Mieter erhöhe und dieser insoweit schutzbedürftig sei, entschied das Gericht (Az.: VIII ZR 104/17).
Die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag unterbrochen wird, obwohl durchgehend ein Beschäftigungsbedarf besteht. Dies hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschieden. Geklagt hatte eine Leiharbeitnehmerin, die die Kündigung wegen Umgehung des Equal-Pay-Anspruchs nach dem AÜG beanstandet hatte (Az.: 1 Ca 2686/17).
VW durfte einem Mitarbeiter weder fristlos noch fristgemäß wegen des Verdachts seiner Zugehörigkeit zur salafistischen Szene kündigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 12.03.2018 entschieden und die Kündigungen für unwirksam erklärt. Der Verdacht allein, ohne dass das Arbeitsverhältnis konkret gestört werde, reiche nicht aus. Das LAG hat aber die Revision zugelassen (Az.: 15 Sa 319/17).
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die das Überqueren einer Straße regelnde Fußgängerampel nicht für einen Radweg gilt, der durch einen Gehweg von der Fußgängerfurt der Straße getrennt ist.
Der BGH hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung gegenüber dem Mieter erfordert.
Das AG München hat entschieden, dass eine Zoobesucherin, die im Giraffenhaus gegen die zwischen dem Besucherbereich und dem Tiergehege eingezogene Panzerglasscheibe geprallt ist und sich dadurch verletzt hat, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Tierpark hat.
Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, regelmäßig nicht verpflichtet ist, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehweges zu räumen und zu streuen.
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wirksame Eigenbedarfskündigung nur bei hinreichender Angabe der Personen und deren Eigennutzungsinteresse vorliegt.
Ein schriftsätzlich erklärtes Geständnis hat (noch) keine Wirkung (vgl. BGH, Urt. v. 14.04.1999 - IV ZR 289/97). Hat die beklagte Ehefrau eines Mieters gerade in den für § 288 ZPO maßgeblichen Verhandlungen vor dem Amtsgericht den Abschluss des Mietvertrages auch mit ihr bestritten, scheidet eine Geständniswirkung des schriftsätzlichen Vortrags aus. Ist die Ehefrau im Rubrum des Mietvertrages, den sie nicht unterzeichnet hat, benannt, muss der Ehemann, der allein unterzeichnet hat, im Namen und in Vollmacht seiner Ehefrau gehandelt haben, wenn bereits mit Unterzeichnung die Vertragsbeziehung zur Ehefrau entstanden sein soll. Bei Abschluss eines Mietvertrages kommt eine gesetzliche Vertretungsmacht nach § 1357 BGB mangels Geschäfts zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs nicht in Betracht (vgl. u.a. OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.08.2006 - 9 W 8/06 - FamRZ 2007, 558). Der bloßen Mietzinszahlung vom Konto der Beklagten kommt nicht der zwingende Erklärungswert zu, auf diese Weise ein vollmachtloses Auftreten ihres Ehemannes genehmigen zu wollen.
Das LArbG Frankfurt hat entschieden, dass ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitnehmer kündigen kann, der eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen hat und dessen vorzeitige Entlassung nicht sicher erwartet werden kann.
Der BGH hat sich mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen beschäftigt.
Das AG München hat entschieden, dass der Vermieter einen Mietvertrag nicht deswegen kündigen kann, weil ein Freund der Mieter versehentlich die Hauptwasserleitung angebohrt und dadurch einen Wasserschaden verursacht hat.