Bedenkzeit keine Voraussetzung für wirksame Einwilligung in OP

Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten haben einen An­spruch dar­auf, recht­zei­tig vor einem Ein­griff vom Arzt über die mög­li­chen Ri­si­ken auf­ge­klärt zu wer­den – ein Min­dest­ab­stand zwi­schen Ge­spräch und Ein­wil­li­gung muss aber nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Das stellt der Bun­des­ge­richts­hof in einem am Mitt­woch ver­öf­fent­lich­ten Ur­teil klar. Wie schnell ein Pa­ti­ent nach ord­nungs­ge­mä­ßer Auf­klä­rung seine Ent­schei­dung tref­fe, sei grund­sätz­lich "seine Sache", so der BGH.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
736 Aufrufe
0 Kommentare

Verletzung des Rechtsfahrgebots nicht immer rücksichtslos

Wer sich sie­ben Wo­chen in einem Land mit Links­ver­kehr auf­hielt, han­delt re­gel­mä­ßig le­dig­lich un­acht­sam und nicht rück­sichts­los, wenn er bei sei­ner ers­ten Fahrt in Deutsch­land gegen das Rechts­fahr­ge­bot ver­stö­ßt. Des­we­gen stel­le sein Ver­hal­ten keine fahr­läs­si­ge Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung dar, die ein rück­sichts­lo­ses Han­deln er­for­de­re, so das Pfäl­zi­sche Ober­lan­des­ge­richt Zwei­brü­cken.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
632 Aufrufe
0 Kommentare

Beginn des Kündigungsverbots für schwangere Arbeitnehmerinnen

Das Kün­di­gungs­ver­bot im Mut­ter­schafts­ge­setz be­ginnt auch wei­ter­hin 280 Tage vor dem vor­aus­sicht­li­chen Ent­bin­dungs­ter­min. Die­ser Zeit­raum stellt laut Bun­des­ar­beits­ge­richt die äu­ßers­te zeit­li­che Gren­ze dar, in­ner­halb derer eine Schwan­ger­schaft vor­lie­gen kann. So­weit die Mit­tei­lungs­frist un­ver­schul­det ver­säumt wor­den sei, müsse dies un­ver­züg­lich beim Ar­beit­ge­ber nach­ge­holt wer­den.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
718 Aufrufe
0 Kommentare

Kein "rechts vor links" auf öffentlichem Parkplatz

Der in der StVO ver­an­ker­te Grund­satz "rechts vor links" gilt auf öf­fent­li­chen Park­plät­zen nur dann, wenn die Fahr­bah­nen ein­deu­tig Stra­ßen­cha­rak­ter haben. Der Bun­des­ge­richts­hof hat klar­ge­stellt, dass sich die auf die zü­gi­ge Ab­wick­lung des flie­ßen­den Ver­kehrs ab­zie­len­de Vor­fahrts­re­gel re­gel­mä­ßig nicht auf die Si­tua­ti­on auf Park­flä­chen über­tra­gen lässt.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
429 Aufrufe
0 Kommentare

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zum 1.1.2023 treten einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Praktisch besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ab Jahresbeginn nach § 5 Abs. 1a EFZG grds. keinen "gelben Schein" mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt vielmehr der Arzt elektronisch an die Krankenkasse. Aus den Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert. Diese kann der Arbeitgeber dann automatisiert bei der zuständigen Krankenkasse abrufen.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
462 Aufrufe
0 Kommentare

Urlaub verjährt nicht automatisch - Arbeitgeber müssen warnen

Ur­laub ver­jährt nicht au­to­ma­tisch nach drei Jah­ren. Dies gilt zu­min­dest dann, wenn die Ar­beit­ge­ber ihre Ar­beit­neh­mer nicht recht­zei­tig auf­for­dern, den ihnen zu­ste­hen­den Ur­laub zu neh­men und sie nicht vor einer dro­hen­den Ver­jäh­rung war­nen, ent­schied das Bun­des­ar­beits­ge­richt in einem Grund­satz­ur­teil, dass uni­ons­recht­li­chen Vor­ga­ben folgt.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
434 Aufrufe
0 Kommentare

Fahrerlaubnisentzug für betrunkenen Sozius auf E-Scooter

Fah­ren zwei Per­so­nen auf einem E-Scoo­ter und hält sich der ab­so­lut fahr­un­tüch­ti­ge So­zi­us mit am Len­ker fest, be­geht er eine Trun­ken­heit im Ver­kehr nach § 316 StGB. Dies hat das Land­ge­richt Ol­den­burg ent­schie­den und einen vor­läu­fi­gen Fahr­erlaub­nis­ent­zug be­stä­tigt. Auch bei einer Trun­ken­heits­fahrt mit einem E-Scoo­ter sei die ab­so­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit ab einer Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 1,1 Pro­mil­le an­zu­neh­men.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
537 Aufrufe
0 Kommentare

Weiterhin keine Ausdehnung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung

Wer seine Miet­rück­stän­de in­ner­halb von zwei Mo­na­ten nach Zu­stel­lung der Räu­mungs­kla­ge be­gleicht, er­reicht damit nur, dass die au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung un­wirk­sam wird. Der Bun­des­ge­richts­hof sieht auch wei­ter­hin kei­nen Grund, von der stän­di­gen Recht­spre­chung ab­zu­wei­chen und die Wir­kun­gen einer Schon­frist­zah­lung auf die or­dent­li­che Kün­di­gung aus­zu­deh­nen. Dafür spre­che, dass ent­spre­chen­de Ge­set­zes­vor­ha­ben vom Ge­setz­ge­ber nicht wei­ter ver­folgt wur­den.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
496 Aufrufe
0 Kommentare

Rückkehr aus Corona-Risikogebiet: Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

Ein Ar­beit­ge­ber, der einem Ar­beit­neh­mer, der aus einem Co­ro­na-Ri­si­ko­ge­biet zu­rück­ge­kehrt war, ein 14-tä­gi­ges Be­tre­tungs­ver­bot für das Be­triebs­ge­län­de er­teilt hatte, ob­wohl der Ar­beit­neh­mer ent­spre­chend den da­ma­li­gen ver­ord­nungs­recht­li­chen Vor­ga­ben bei der Ein­rei­se auf­grund der Vor­la­ge eines ak­tu­el­len ne­ga­ti­ven PCR-Tests und eines ärzt­li­chen At­tests über Sym­ptom­frei­heit kei­ner Qua­ran­tä­ne un­ter­lag, muss wegen An­nah­me­ver­zugs die Ar­beits­ver­gü­tung zah­len. Dies hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt ent­schie­den.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
720 Aufrufe
0 Kommentare

Keine Umlagefähigkeit von Mietkosten für Rauchwarnmelder

Eine Vermieterin verklagte die Mieterin ihrer Wohnung auf Zahlung von 221 Euro für Miete und Wartung eines Rauchmelders. Kosten, die im Zusammenhang mit Rauchwarnmeldern entstehen, waren im Mietvertrag nicht ausdrücklich angegeben. Die Eigentümerin war vertraglich aber berechtigt, für zukünftige Abrechnungszeiträume zusätzlich zu den Betriebskosten "auch solche [...] nach Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung [...] auf den Mieter umzulegen und mit diesem abzurechnen, die derzeit nicht anfallen, aber später entstehen oder zukünftig vom Gesetzgeber neu eingeführt werden." Im Oktober 2015 kündigte sie an, alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, und teilte die künftig voraussichtlich anfallenden Kosten für deren Miete und Wartung mit. In den Betriebskostenabrechnungen ab 2016 entfielen auf die Bewohnerin 9,74 Euro und in einem weiteren Jahr 9,88 Euro. Sie weigerte sich, zu zahlen. Während die Klage beim AG Bergheim nur teilweise scheiterte, schlug sie beim LG Köln gänzlich fehl, da die Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig seien. Dagegen legte die Vermieterin Revision beim BGH ein – vorerst mit Erfolg.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
887 Aufrufe
0 Kommentare

Mieterhöhungsverlangen darf nachträglich reduziert werden

Eine Vermieterin erhöhte die Miete für eine rund 70 qm große Wohnung in Nürnberg zum 01.01.2019 um knapp 65 Euro monatlich. Sie stützte ihr Verlangen auf den Mietspiegel 2018 und auf bestimmte Wohnmerkmale. Die beiden Mieter mochten dem nicht zustimmen. Vor dem Amtsgericht Nürnberg ließ die Eigentümerin Merkmale, die den Wohnwert erhöhen, außer Acht und minderte ihr Erhöhungsverlangen um rund 20 Euro monatlich. Ihrer Zustimmungsklage wurde stattgegeben, diese Entscheidung hielt auch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Mieter wandten sich nun an den Bundesgerichtshof, weil sie der Ansicht waren, dass die Eigentümerin ihre Forderung vor Gericht nicht einfach hätte reduzieren dürfen. Vielmehr hätte sie erst einmal vorgerichtlich ein neues Mieterhöhungsverlangen - das dann erst später gegolten hätte - in der korrekten Höhe in Gang setzen müssen.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
845 Aufrufe
0 Kommentare

Neuer Mietspiegel der Stadt Laupheim

Mit Wirkung vom 01.01.2022 ist nunmehr erstmals ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Laupheim einschließlich der Ortsteile geschaffen worden. Die vorher geführte leidige Diskussion, ob der Mietspiegel der Stadt Biberach auch für Laupheim und seine Ortsteile Anwendung finden kann, ist damit Vergangenheit. Nachdem es sich zudem um einen nach wissenschaftlichen Standards erstellten Mietspiegel handelt, ist davon auszugehen, dass Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nunmehr auch in einem gerichtlichen Klageverfahren erfolgreich durchgesetzt werden können.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
874 Aufrufe
0 Kommentare

Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen

Mit Überstunden möchten manche Arbeitnehmer gerne ihr Salär aufbessern – klar, dass die Unternehmen diese nur bezahlen wollen, wenn sie die Mehrarbeit angeordnet, genehmigt oder zumindest gebilligt haben. Doch wer die Beweislast für die Ableistung der Fron trägt, war nicht mehr sicher. Denn der EuGH hat vor drei Jahren von den Mitgliedstaaten verlangt, Arbeitgeber auf ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Mit Spannung war daher erwartet worden, ob Deutschlands oberste Arbeitsrichter dennoch an ihrer bisherigen Linie hierzu festhalten würden, die die Beweislast beim Mitarbeiter sah.Auf einen Nachschlag von über 5.000 Euro klagte dort ein früherer Auslieferungsfahrer, der nach der von ihm selbst ausgesprochenen Kündigung 348 nicht abgegoltene Überstunden errechnet hat. Was das Einzelhandelsunternehmen rundum bestreitet: Anfangs- und Endzeiten habe er zwar einmal täglich registriert, dazwischen aber zahlreiche Pausen eingelegt (die in der elektronischen Stempeluhr allerdings gar nicht hätten eingetragen werden können). Deren Abhaltung sei zudem angeordnet gewesen. Ohne die wäre der Mann auch nicht ausgekommen, weil er ein "starker Raucher" sei. Wogegen dieser geltend macht, beim Ein- und Ausladen sowie dem Transport von Lebensmitteln und Getränkekisten hätte er überhaupt keine Gelegenheit für Auszeiten gehabt. Das Arbeitsgericht Emden befand zu seinen Gunsten, die Darlegungs- und Beweislast in einem Überstundenprozess liege seit jenem EuGH-Urteil beim Arbeitgeber, wenn der nur die "Kommt- und Geht-Zeit" dokumentieren lasse: Die Nichterfassung durch ihn stelle eine Beweisvereitelung dar. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen sah das anschließend freilich deutlich anders: Den Europarichtern habe nämlich die Kompetenz gefehlt, zu Fragen der Vergütung Stellung zu beziehen. Schließlich laute Art. 153 Abs. 5 AEUV, der die Zuständigkeiten der Union benennt, wörtlich: "Dieser Artikel gilt nicht für das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht, das Streikrecht sowie das Aussperrungsrecht."Auch die Bundesrichter in Erfurt ließen sich nun nicht beirren. Ein Arbeitnehmer habe zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden darzulegen, dass er "Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten" habe, schrieben sie nach der Verhandlung in einer Pressemitteilung. Und da das Unternehmen nur von ihm veranlasste Überstunden bezahlen müsse, habe der Arbeitnehmer außerdem vorzutragen, dass die geleistete Mehrarbeit "ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt" worden sei.Diese vom BAG entwickelten Grundsätze hätten sich durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeitmessung nicht verändert, unterstreichen die Arbeitsrichter. Vom "Erfordernis der Darlegung der arbeitgeberseitigen Veranlassung und Zurechnung von Überstunden durch den Arbeitnehmer" sei auch vor dem Hintergrund des Urteils der Europarichter nicht abzurücken. Schließlich sei dieses zur Auslegung und Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und von Art. 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergangen. "Nach gesicherter Rechtsprechung des EuGH beschränken sich diese Bestimmungen darauf, Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu regeln, um den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten", stellten die Erfurter Kollegen fest. Auf die Vergütung der Arbeitnehmer fänden sie somit grundsätzlich keine Anwendung. Daher gebe es keine Auswirkung auf die nach deutschem materiellen und Prozessrecht entwickelten Grundsätze über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess.Auch sonst stellte sich der Fünfte Senat auf die Seite der hannoverschen Oberrichter. Der Kläger habe nicht konkret genug dargelegt, dass er ohne Pausenzeiten habe durcharbeiten müssen, um seine Auslieferungsfahrten zu erledigen. "Die bloße pauschale Behauptung ohne nähere Beschreibung des Umfangs der Arbeiten genügt hierfür nicht." Daher hätten sie offenlassen dürfen, ob die von der Einzelhandelsfirma bestrittene Behauptung, er habe keine Pausen gehabt, überhaupt stimmt.

Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 4. Mai 2022.

Bewerte diesen Beitrag:
978 Aufrufe
0 Kommentare

Schadensregulierung bei beidseitiger Fahrbahnverengung

Eine Halterin eines Autos verlangte von einem Lkw-Fahrer Ersatz weiteren Sachschadens nach einem Verkehrsunfall. Der Wagen war auf der rechten Fahrbahn einer zunächst zweispurigen Straße in Hamburg gefahren, der Laster fuhr daneben auf dem linken Fahrstreifen. Nach einer Ampel folgten noch fünf Markierungen zwischen den beiden Fahrstreifen, dann kam das Symbol der beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120: "Verengte Fahrbahn"). Der Beklagte zog mit seinem Wagen nach rechts und kollidierte mit dem Pkw der Klägerin, den er nicht gesehen hatte. Den Schaden regulierte seine Versicherung vorgerichtlich auf Grundlage einer hälftigen Haftungsquote. Sowohl das AG Hamburg-Harburg als das dortige LG entschieden ebenfalls auf Basis einer hälftige Schadensteilung. Im Bereich einer beidseitigen Fahrbahnverengung gelte nur das Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Der Fahrerin falle ein Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht zur Last, weil sie von einer nicht gegebenen Vorfahrtberechtigung ausgegangen sei und darauf vertraut habe, dass der Lkw-Fahrer sich hinter ihr einordnen werde. Dieser habe gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, weil er die Fahrbahnverengung nicht aufmerksam genug befahren und deshalb das andere Auto nicht gesehen habe. Dagegen legte die Klägerin beim BGH die Revision ein – ohne Erfolg (VI ZR 47/21).

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
813 Aufrufe
0 Kommentare

Patientenakten sind tabu

Be­hör­den dür­fen kei­nen Ein­blick in Pa­ti­en­ten­ak­ten neh­men, um zu kon­trol­lie­ren, ob Ärzte zu Un­recht Me­di­ka­men­te ver­schrei­ben, die dem Be­täu­bungs­mit­tel­ge­setz un­ter­lie­gen. Das hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ges­tern am Nach­mit­tag ent­schie­den. Dies be­trifft etwa das man­chen Kin­dern ver­ord­ne­te Ri­ta­lin. Er­laubt sei da­ge­gen eine Über­prü­fung der aus­ge­stell­ten Re­zep­te. Die Leip­zi­ger Rich­ter gaben al­ler­dings zu be­den­ken, dass eine Er­wei­te­rung der Be­fug­nis­se durch den Ge­setz­ge­ber an­ge­bracht sein könn­te.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
887 Aufrufe
0 Kommentare

Aufhebungsvertrag - Gebot des fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
916 Aufrufe
0 Kommentare

Bemessung einer Entschädigung nach Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz

Die Haf­tung eines Ar­beit­ge­bers nach einem Ver­stoß gegen das Be­nach­tei­li­gungs­ver­bot ist ver­schul­dens­un­ab­hän­gig. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt stell­te wei­ter klar, dass ein Ge­richt bei Be­ja­hen einer Dis­kri­mi­nie­rung nicht von einer Ent­schä­di­gung ab­se­hen darf. Das wi­der­spre­che ganz ein­deu­tig der Funk­ti­on des § 15 Abs. 2 AGG, der nicht nur eine Ge­nug­tu­ung der ge­schä­dig­ten Per­son vor­se­he, son­dern auch Ar­beit­ge­ber dazu an­hal­ten wolle, in Zu­kunft jeg­li­che Be­nach­tei­li­gung zu ver­mei­den.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
950 Aufrufe
0 Kommentare

Kündigung der Polizeiärztin ist wirksam

Das LArbG Stuttgart ist der Auffassung, die Klägerin habe in einer Anzeige die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.11.2020 mit dem „Ermächtigungsgesetz“ vom 23.03.1933 gleichgesetzt. Hierdurch habe sie gegen ihre Rücksichtnahmepflicht auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (§ 3 Abs. 1 S. 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (Az: 10 Sa 66/21).

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
937 Aufrufe
0 Kommentare

Anscheinsbeweis und Beweislast bei Kollision mit einem von einer Haltestelle anfahrenden Linienbus

1. Das Vorrecht gemäß § 20 Abs. 5 StVO besteht nur unter den Voraussetzungen einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Anzeige gegenüber dem ansonsten fortbestehenden Vorrang des fließenden Verkehrs.2. Die Beweislast für die Inanspruchnahme eines Vorrechts der Straßenverkehrsordnung trägt derjenige, der sich auf es beruft. Erst wenn der Fahrer eines an einer Haltestelle haltenden Linienbusses bewiesen hat, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme seines Vorrechts vorgelegen haben, entfällt der Vorrang des fließenden Verkehrs und mit ihm der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt (entgegen KG, Beschl. v. 24.07.2008 - 12 U 142/07 und KG, Beschl. v. 01.11.2018 - 22 U 128/17 sowie LG Saarbrücken, Urt. v. 05.04.2012 - 13 S 209/11 Rn. 13).

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
1296 Aufrufe
0 Kommentare

Kündigung des Leiters des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf wirksam

Vor dem ArbG Düsseldorf ist über die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Leiters des Gesundheitsamtes durch die Stadt Düsseldorf entschieden worden.

Weiterlesen
Bewerte diesen Beitrag:
882 Aufrufe
0 Kommentare